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Kommerz, Photographie und Verblödung

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Retired_282425
Alter Hase

Kommerz, Photographie und Verblödung

Anlässlich eines Kommentares unter einem meiner Bilder  hier ein link zu einem lehrreichen Blog, der vielleicht den einen oder anderen die Augen zu einer etwas tiefergehenden Betrachtung der Gegenwartsphotographie öffnet.

Viele Grüße aus dem wunderschönen Frankenland mit seinen Farben Rot und Weiß 
sendet
GeorgFriedrich
Was gibt es Neues?

22 ANTWORTEN 22
profile.country.AT.title
cgc-11
Vielschreiber

Und was macht man, wenn ein Foto sogar von einer Fernsehanstalt verwendet wird, ohne zu fragen - die Anstalt aber den Namen dazu schreibt?

So gesehen beim ORF zu einem meiner Bilder --> http://noe.orf.at/radio/stories/2539407

Ich wurde nie gefragt, ob sie das Foto verwenden dürfen!

Wenn ich im Netz nach meinen Fotos suche, finde ich jede Menge davon auf fremden Seiten - ohne gefragt worden zu sein!

 

LG Gerhard


Im Club Sonus seit Dezember 2008
A700, A77, SAL1650/2.8, Minolta 85/1.4, Minolta 70-210/4,
Sigma 12-24/4.5-5.6, Sigma 24-70/2.8, Metz 54 MZ-4i ...
profile.country.DE.title
Lokimordred
Vielschreiber

Hallo Gerhard,
leider kenn ich mich im österreichischen Urheberrecht nicht so gut aus,
aber wenn sie schon den Namen dazuschreiben, und Sie es nicht als
Stockfoto erworben haben sind Honorarforderungen nicht von der Hand zu
weisen, immer vorausgesetzt man kann die Urherberschaft eindeutig
nachweisen und der Fall ist noch nicht verjährt. Gerade auf Webseits
gefundene Fotos würde ich dokumentieren mit Seitenadresse und
Speicherung, dann über einen Abmahnanwalt - kann auch deiner üblicher
Anwalt sein - neben einer Honorartforderung die sofortige Unterlassung
der Benutzung unter Zahlung der Abmahmgebühr erwirken, ist so wie das
illegale Kopieren von Musik oder Filmen. Der Betreffende kann zwar
klagen welches aber in der Regel nur die Höhe der Abmahngebühr
beeinflußt, der Ausspruch Unwisssenheit schütz nicht vor Strafe gilt
üball. Abmahnungen kann man aber meines Wissens nur durch einen Anwalt
erwirken. Honorarforderung kann man einklagen da sie ja auf Diebstahl -
laut StGB eine Straftat - beruhen hier sollte man sich anwaltlich
beraten lassen da die Lage ja zwei Rechte betreffen könnte einemal die
Honorarforderung sie ist zivilrechtlich und einmal der geistige
Diebstahl er ist strafrechtlich da würde ich auf jeden fall einen Anwalt
fragen da ich kein Jurist bin und dir da nicht weiterhelfen kann und
darf. In solchen Fällen wenn ich meine Fotos, die ich nicht als
Stockfotos - also lizensfrei zum Kauf angeboten habe - finde, mache ich
einen screenshot und leite es an meine Anwalt weiter, er übernimmt dann
die weitere Bearbeitung...... dies ist nur als Tip zu werten und keine
juristische Beratung.
lg Harald
profile.country.AT.title
cgc-11
Vielschreiber

@Lokimordred

Danke Harald, das ist mir alles klar. Ich hatte es ironisch gemeint, denn wenn ich da anfangen würde - ich weiß nicht wie lange das gehen würde, bis alle gemahnt wären.
Traurig für mich ist die Tasache, dass auch die öffnetlich rechtliche Fernsehanstalt ORF nicht davor zurückschreckt, Fotos ohne fragen zu verwenden - obwohl sie wissen, von wem es ist. Und sogar noch den Namen dazu schreiben! Vielleicht haben sie ja kein Geld mehr für derartige Honorare - schließlich haben sie auch anderes zu bedienen - auch wenn vieles im Programm schwachsinnig ist ... :devil:

 

LG Gerhard


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